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Finanzierung von Hilfen



Wer sind die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen. Es gibt Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen (EK), Innungskrankenkassen (IKK), die Knappschaft sowie die Landwirtschaftliche Krankenkasse.

Welche Leistungen erbringt die Krankenversicherung ?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen erstrecken sich u.a. über folgende Bereiche
  • ärztliche Behandlungen und verordnete Therapien
  • Medikamente, Hilfs- und Heilmittel
  • Vorsorge und Früherkennung
  • Gesundheitsförderung und Prävention
  • Geldleistungen im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Geburt
  • Pflegeleistungen und häusliche Begleitung, Häusliche Krankenpflege
  • Zahnmedizin



Welche Leistungen erbringt Pflegeversicherung ?
  • Pflege zu Hause (ambulante Pflege)
  • Pflege im Heim
  • alternative Wohnformen



Wenn Sie zu Hause gepflegt werden möchten, stellt die Pflegeversicherung Ihnen dafür verschiedene Leistungen zur Verfügung.
  • Pflegegeld.
  • Sachleistungen. 
  • Kombinationsleistung.
  • Verhinderungspflege. 
  • Entlastungsbetrag.
  • DiPA - Digitale Pflegeanwendungen.
  • Umwandlungsanspruch.
  • Tages- und Nachtpflege.



Zu den Leistungen und Möglichkeiten der häuslichen Pflege zählen:
  • Pflegezeit
  • Berufstätige lassen sich für die Pflege naher angehöriger Personen für maximal 6 Monate von der Arbeit freistellen und erhalten dafür Leistungen der Pflegekasse oder ein zinsloses Darlehen.
  • Familienpflegezeit
  • Berufstätige reduzieren für die Pflege einer nahen angehörigen Person ihre Arbeitszeit, erhalten ein reduziertes Gehalt und auf Antrag ein zinsloses Darlehen.
  • Sozialversicherungsbeiträge für die Pflegeperson
  • Näheres unter Pflegende Angehörige > Sozialversicherung
  • Hilfe zur Pflege
  • Kann beim Sozialamt beantragt werden, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung oder Einkommen und Vermögen für die Pflege nicht ausreichen.



Soziale Sicherung der Pflegeperson
  • Hilfsmittel
  • Hausnotruf
  • Wohnraumanpassung
  • Haushaltshilfe
  • Betreuungsangebote


Bei häuslicher Pflege können zeitweise auch folgende teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden:
  • Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege)
    Die pflegebedürftige Person wird stundenweise in einer Pflegeeinrichtung betreut.

  • Kurzzeitpflege
    Vorübergehende Pflege (max. 8 Wochen) in einem Heim, weil die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

  • Ersatzpflege
    Vorübergehende Pflege (max. 6 Wochen), notfalls in einem Heim, wenn die Pflegeperson verhindert ist.



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